Allgemeine Geschäftsbedingungen der blue2 Telekommunikation und Büroeinrichtungs GmbH
(Stand Dezember 2022)
1.Geltung
Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und
Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden
gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere
Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferungen vorbehaltlich ausführen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils
nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und
unverbindlich. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir
die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die
Ware ausgeliefert haben. Für Fehler, die in der Bestellung bzw. in eingesandten
Unterlagen durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind,
übernehmen wir keine Verantwortung. Der Kunde hat die hierdurch veranlassten
Mehrkosten zu tragen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Auslieferung gültigen Preise gemäß unserer jeweils
geltenden Preisliste, falls nicht ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart worden
ist. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer
jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Bei Auftragswerten
unter netto Euro 150,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 9,-
für Versand und Verpackung. Erstbestellungen liefern wir nur per Nachnahme bzw.
Bankabbuchung, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind
Rechnungsbeträge (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Werden Zahlungen verspätet geleistet, so erfolgen weitere
Lieferungen ohne besondere Ankündigungen nach unserer Wahl nur gegen
Nachnahme oder Vorkasse. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem zum Zeitpunkt des
Eintritts des Verzuges geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank
bzw. ab 1. Jänner 1999 über dem an dessen Stelle tretenden Referenzzinssatz zu
fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch
berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des ahlungsverzuges kein oder
ein wesentlicher geringerer Schaden ist. Der Abzug von Skonto bedarf
besonderer schriftlicher Vereinbarung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt,
wenn sich der Kunde mit der Zahlung früherer Lieferungen im Rückstand
befindet. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein
Zurückbehaltungsrecht zu. Werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen
bekannt, die gründende Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen
lassen, sind wir berechtigt , vor der Leistung volle Zahlung oder entsprechende
Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten. Als der wesentlichen Vermögensverschlechterung gilt eine nach
Ansicht eines ordentlichen Kaufmanns erteilte schlechte Auskunft der Bank, eines
mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens oder
ähnliches. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden
Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort
zur Zahlung fällig.
4. Lieferfristen, Verzug und Nachlieferung
Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist. Liefertermine beginnen mit dem Datum der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen
und nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages. Sie gelten mit
der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser
Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Bei Fristen und
Lieferungen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fix bezeichnet
sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene
Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug
geraten. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus
Verzug des Kunden um den Zeitraum, um der Kunde seinen Verpflichtungen uns
gegenüber nicht nachkommt. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf
die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Transportschäden, Streiks,
rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung,
nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, entbinden
uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen V ertrag. Hindernisse
vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist. Der Kunde kann von uns die Erklärung
verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern.
Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer
vorherigen Anhörung durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten, soweit dieser von uns noch nicht teilweise erfüllt ist. Geraten wir
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so kann uns der Kunde
eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme des
Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der
Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ersatz des Verzugsschadens oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der
Kunde jedoch nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdeten
Verletzung wesentlicher Pflichten in Höhe des typischen und vorhersehbaren
Schadens. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf 50% des
eingetretenen Schadens begrenzt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede
Teillieferung kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus
der Geschäftsverbindung einschließlich künftiger entstehender Forderungen auch
aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei
Nichterfüllung durch den Kunden sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. In
der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann ein Rücktritt von Vertrag vor, wenn
diese ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt ist. Bei vertragswidrigen Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware
oder zu deren Pfändung berechtigt. In der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann
ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich erklärt
ist. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Bei Pfändung oder sonstigen
Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde
ist berechtigt, die ganze Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Im
Gegensatz tritt er uns bereit hiermit alle Forderungen einschließlich sämtlicher
Nebenrechte die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen ab. Der Kunde bleibt
ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, soweit er seine
Verpflichtung ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt; soweit er dies nicht tut, sind
wir berechtigt, die Abtretungen der Drittschuldnern gegenüber offen zu legen.
Der Kunde hat uns umfassen Auskunft zu erteilen hinsichtlich der abgetretenen
Forderungen und der Drittschuldner. Er ist verpflichtet, uns alle zum Einzug
erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen
und auf unser Verlangen den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wird die
Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die
Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des mit uns vereinbarten
Lieferpreises als abgetreten. Übersteigt der Nominalwert (Rechnungsbetrag der
Ware oder Nennwert der Forderungsrechte) der von uns bestehenden Sicherheit
die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 2 0 Prozent, sind wir auf
Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Gewährleistung und Haftung
Alle Angaben über unsere Produkte, ins besonders die in unsren Angeboten,
Katalogen und Durchschriften enthalten Abbildungen, Gewichts-, Maß- und
Leistungsangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie
sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen der Ware. Dasselbe gilt für Auskünfte und Beratungen
hinsichtlich unserer Produkte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen
ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind,
sind in diesem Fall branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranz)
zulässig. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft
worden sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.
Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster
übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei auf Vollständigkeit
und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als
genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen fünf Arbeitstagen nach Eingang
der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer
ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen fünf Arbeitstagen
nach seiner Entdeckung schriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Unsere
Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht
berechtigt. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Mängelrüge zu
geben. Verweigert er diese, so sind wir ebenfalls von Mängelhaftung befreit. Bei
berechtigter Mängelrüge leisten wir im Fall von Mängeln oder bei Fehlern einer
zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder kann der
Kunde Preisminderung verlangen. Hinsichtlich der dem Kunden allenfalls
entstandenen Schadensersatzansprüche wird grundsätzlich nur bei qualifiziertem
Verschulden unsererseits gehaftet. Eine Haftung entfällt jedenfalls, insoweit
unsererseits leichte Fahrlässigkeit gegeben ist.
7. Rückgaben
Gelieferte Ware nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gemäß
unserer jeweils gültigen Retouren Regelung in einwandfreien Zustand und
originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung,
Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) zurück.
Unfrei rückgelieferte Ware, die nicht der jeweils gültigen Retouren Regelung
entspricht, wird nicht angenommen und geht zu Lasten des Einsenders zurück.
8. Schadensersatz bei Nichtabnahme
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe
von pauschal 20% des Nettowarenwertes zuzüglich etwa bereits entstandener
Transportkosten zu verlangen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Wien. Sollte eine Bestimmung in diesen
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Willen der beteiligten Parteien nahe
kommt.
10. Änderungen
Wir sind befugt diese Allgemeinen Verkaufs -und Lieferbedingungen jederzeit zu
ändern. Etwaige Änderungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben
und gelten zum Zeitpunkt des Zuganges des entsprechenden Schreibens als
vereinbart, sollte der Kunde nicht binnen 14 Tagen ebenfalls schriftlich
widersprechen.
Blue2 Telekommunikation und Büroeinrichtungs GmbH
Erfüllungsort und Gerichtsstand: 1010 Wien – Innere Stadt
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