AGB

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der blue2 Telekommunikation und Büroeinrichtungs GmbH
(Stand Dezember 2022)

 


1.Geltung 

 

Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und 

Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden 

gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere 

Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder 

von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die 

Lieferungen vorbehaltlich ausführen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils 

nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit 

nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

 


2. Angebot und Vertragsabschluß 

Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und 

unverbindlich. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir 

die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die 

Ware ausgeliefert haben. Für Fehler, die in der Bestellung bzw. in eingesandten 

Unterlagen durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, 

übernehmen wir keine Verantwortung. Der Kunde hat die hierdurch veranlassten 

Mehrkosten zu tragen. 

 


3. Preise und Zahlungsbedingungen 

Es gelten die am Tag der Auslieferung gültigen Preise gemäß unserer jeweils 

geltenden Preisliste, falls nicht ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart worden 

ist. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer 

jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Bei Auftragswerten 

unter netto Euro 150,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 9,- 

für Versand und Verpackung. Erstbestellungen liefern wir nur per Nachnahme bzw. 

Bankabbuchung, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind 

Rechnungsbeträge (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur 

Zahlung fällig. Werden Zahlungen verspätet geleistet, so erfolgen weitere 

Lieferungen ohne besondere Ankündigungen nach unserer Wahl nur gegen 

Nachnahme oder Vorkasse. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir 

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem zum Zeitpunkt des 

Eintritts des Verzuges geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank 

bzw. ab 1. Jänner 1999 über dem an dessen Stelle tretenden Referenzzinssatz zu 

fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, 

sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch 

berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des ahlungsverzuges kein oder 

ein wesentlicher geringerer Schaden ist. Der Abzug von Skonto bedarf 

besonderer schriftlicher Vereinbarung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, 

wenn sich der Kunde mit der Zahlung früherer Lieferungen im Rückstand 

befindet. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine 

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt 

sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein 

Zurückbehaltungsrecht zu. Werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen 

bekannt, die gründende Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen 

lassen, sind wir berechtigt , vor der Leistung volle Zahlung oder entsprechende 

Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag 

zurückzutreten. Als der wesentlichen Vermögensverschlechterung gilt eine nach 

Ansicht eines ordentlichen Kaufmanns erteilte schlechte Auskunft der Bank, eines 

mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens oder 

ähnliches. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden 

Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort 

zur Zahlung fällig. 

 


4. Lieferfristen, Verzug und Nachlieferung 

Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich 

etwas anderes vereinbart ist. Liefertermine beginnen mit dem Datum der 

Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen 

und nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages. Sie gelten mit 

der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser 

Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Bei Fristen und 

Lieferungen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fix bezeichnet 

sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene 

Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug 

geraten. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus 

Verzug des Kunden um den Zeitraum, um der Kunde seinen Verpflichtungen uns 

gegenüber nicht nachkommt. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf 

die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren 

oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Transportschäden, Streiks, 

rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, 

nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, entbinden 

uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen V ertrag. Hindernisse 

vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich 

einer angemessenen Anlauffrist. Der Kunde kann von uns die Erklärung 

verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. 

Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. 

Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer 

vorherigen Anhörung durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag 

zurücktreten, soweit dieser von uns noch nicht teilweise erfüllt ist. Geraten wir 

aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so kann uns der Kunde 

eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme des 

Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der 

Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag 

zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 

Ersatz des Verzugsschadens oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der 

Kunde jedoch nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last 

fällt; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdeten 

Verletzung wesentlicher Pflichten in Höhe des typischen und vorhersehbaren 

Schadens. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf 50% des 

eingetretenen Schadens begrenzt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede 

Teillieferung kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. 

 


5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt 

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus 

der Geschäftsverbindung einschließlich künftiger entstehender Forderungen auch 

aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei 

Nichterfüllung durch den Kunden sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. In 

der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann ein Rücktritt von Vertrag vor, wenn 

diese ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt ist. Bei vertragswidrigen Verhalten 

des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware 

oder zu deren Pfändung berechtigt. In der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann 

ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich erklärt 

ist. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der 

Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich 

angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Bei Pfändung oder sonstigen 

Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde 

ist berechtigt, die ganze Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Im 

Gegensatz tritt er uns bereit hiermit alle Forderungen einschließlich sämtlicher 

Nebenrechte die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen ab. Der Kunde bleibt 

ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, soweit er seine 

Verpflichtung ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt; soweit er dies nicht tut, sind 

wir berechtigt, die Abtretungen der Drittschuldnern gegenüber offen zu legen. 

Der Kunde hat uns umfassen Auskunft zu erteilen hinsichtlich der abgetretenen 

Forderungen und der Drittschuldner. Er ist verpflichtet, uns alle zum Einzug 

erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen 

und auf unser Verlangen den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wird die 

Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die 

Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des mit uns vereinbarten 

Lieferpreises als abgetreten. Übersteigt der Nominalwert (Rechnungsbetrag der 

Ware oder Nennwert der Forderungsrechte) der von uns bestehenden Sicherheit 

die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 2 0 Prozent, sind wir auf 

Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet; die 

Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

 


6. Gewährleistung und Haftung 

Alle Angaben über unsere Produkte, ins besonders die in unsren Angeboten, 

Katalogen und Durchschriften enthalten Abbildungen, Gewichts-, Maß- und 

Leistungsangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie 

sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder 

Kennzeichnungen der Ware. Dasselbe gilt für Auskünfte und Beratungen 

hinsichtlich unserer Produkte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen 

ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, 

sind in diesem Fall branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranz) 

zulässig. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft 

worden sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. 

Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster 

übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei auf Vollständigkeit 

und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als 

genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen fünf Arbeitstagen nach Eingang 

der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer 

ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen fünf Arbeitstagen 

nach seiner Entdeckung schriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Unsere 

Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht 

berechtigt. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Mängelrüge zu 

geben. Verweigert er diese, so sind wir ebenfalls von Mängelhaftung befreit. Bei 

berechtigter Mängelrüge leisten wir im Fall von Mängeln oder bei Fehlern einer 

zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware nach unserer Wahl Gewähr durch 

Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder 

Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder kann der 

Kunde Preisminderung verlangen. Hinsichtlich der dem Kunden allenfalls 

entstandenen Schadensersatzansprüche wird grundsätzlich nur bei qualifiziertem 

Verschulden unsererseits gehaftet. Eine Haftung entfällt jedenfalls, insoweit 

unsererseits leichte Fahrlässigkeit gegeben ist. 

 


7. Rückgaben 

Gelieferte Ware nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gemäß 

unserer jeweils gültigen Retouren Regelung in einwandfreien Zustand und 

originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, 

Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) zurück. 

Unfrei rückgelieferte Ware, die nicht der jeweils gültigen Retouren Regelung 

entspricht, wird nicht angenommen und geht zu Lasten des Einsenders zurück. 

 


8. Schadensersatz bei Nichtabnahme 

Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe 

von pauschal 20% des Nettowarenwertes zuzüglich etwa bereits entstandener 

Transportkosten zu verlangen. 

 


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel 

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Wien. Sollte eine Bestimmung in diesen 

Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit 

aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist 

durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck 

der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Willen der beteiligten Parteien nahe 

kommt. 

 


10. Änderungen 

Wir sind befugt diese Allgemeinen Verkaufs -und Lieferbedingungen jederzeit zu 

ändern. Etwaige Änderungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben 

und gelten zum Zeitpunkt des Zuganges des entsprechenden Schreibens als 

vereinbart, sollte der Kunde nicht binnen 14 Tagen ebenfalls schriftlich 

widersprechen. 

 

Blue2 Telekommunikation und Büroeinrichtungs GmbH 

Erfüllungsort und Gerichtsstand: 1010 Wien – Innere Stadt 

FN 281699 p Neuer Text

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